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   OLG Jena, 26.11.2013 - 9 W 568/13   

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https://dejure.org/2013,37851
OLG Jena, 26.11.2013 - 9 W 568/13 (https://dejure.org/2013,37851)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.11.2013 - 9 W 568/13 (https://dejure.org/2013,37851)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. November 2013 - 9 W 568/13 (https://dejure.org/2013,37851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 35 GBO
    Beglaubigte Abschrift des Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Bezugnahme auf die Nachlassakten bei Berichtigung des Grundbuchs

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall - Bezugnahme auf die Nachlassakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35
    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Nachlassakten bei Berichtigung des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00

    Erbrechtliche Qualifizierung von Gegenständen zur Führung eines angemessenen

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2013 - 9 W 568/13
    Gleichwohl hat die Rechtsprechung zu dem früheren § 34 GBO, der einen ähnlichen Sachverhalt im Verhältnis zwischen Grundbuchamt und Registergericht regelte, Zweigstellen oder örtlich getrennte Abteilungen stets als dasselbe Gericht im Sinne dieser Regelung angesehen, im Wesentlichen mit dem Argument, dass räumliche Trennung bzw. räumliche Nähe schon aus Gründen der Rechtssicherheit keine geeigneten Kriterien für die Anwendung des § 34 GBO darstellen; es wäre nämlich aus Sicht des Rechtssuchenden stets ungewiss, wann eine räumliche Trennung groß genug ist, die Anwendbarkeit von § 34 GBO auszuschließen (KG, JW 1935, 3042, 3043; LG Saarbrücken NotBZ 2002, 462; Otto in Hügel, GBO, 2. Aufl. Rn. 8 m.w.N. Dem folgt der Senat; es besteht auch kein Grund, in Bezug auf die Zulässigkeit der Bezugnahme in Fällen des § 35 GBO strengere Maßstäbe anzulegen (LG Landau MittBayNot 1990, 114 LS).
  • LG Landau/Pfalz, 17.11.1989 - 4 T 127/89

    Zweigstelle und Hauptstelle eines Amtsgerichts als ein Gericht im Sinne des § 34

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2013 - 9 W 568/13
    Gleichwohl hat die Rechtsprechung zu dem früheren § 34 GBO, der einen ähnlichen Sachverhalt im Verhältnis zwischen Grundbuchamt und Registergericht regelte, Zweigstellen oder örtlich getrennte Abteilungen stets als dasselbe Gericht im Sinne dieser Regelung angesehen, im Wesentlichen mit dem Argument, dass räumliche Trennung bzw. räumliche Nähe schon aus Gründen der Rechtssicherheit keine geeigneten Kriterien für die Anwendung des § 34 GBO darstellen; es wäre nämlich aus Sicht des Rechtssuchenden stets ungewiss, wann eine räumliche Trennung groß genug ist, die Anwendbarkeit von § 34 GBO auszuschließen (KG, JW 1935, 3042, 3043; LG Saarbrücken NotBZ 2002, 462; Otto in Hügel, GBO, 2. Aufl. Rn. 8 m.w.N. Dem folgt der Senat; es besteht auch kein Grund, in Bezug auf die Zulässigkeit der Bezugnahme in Fällen des § 35 GBO strengere Maßstäbe anzulegen (LG Landau MittBayNot 1990, 114 LS).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2014 - 3 W 22/14

    Grundbuchberichtigung: Nichtexistenz der Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag

    Es ist anerkannt, dass der die Berichtigung des Grundbuchs beantragende Erbe die Erbfolge nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht nur durch Vorlegung der letztwilligen Verfügung oder des Erbscheins führen kann, sondern diese Vorlegung durch Verweisung auf die Nachlassakten ersetzen kann, wenn diese beim selben Amtsgericht geführt werden (BGH NJW 1982, 170; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.11.2013, 9 W 568/13, juris, BeckOK GBO/Kral GBO § 10 Rn. 5).
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